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BVerwG, 27.11.1979 - 1 WB 227.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
Auszug aus BVerwG, 27.11.1979 - 1 WB 227.77
Der nunmehr gestellte Fortsetzungsfeststellungsantrag (BVerwGE 53, 134, 137) [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] ist zulässig, weil der Antragsteller das dafür erforderliche berechtigte Interesse (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) wirtschaftlicher Art durch seine Klage auf Erstattung der Umzugskosten ausreichend dargetan hat. - BVerwG, 01.02.1978 - 1 WB 53.77
Versetzung - Dienstpostenwechsel - Kommandierung - Soldat - Hohe Beweglichkeit im …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1979 - 1 WB 227.77
Durch das mit einem derartigen Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines solchen Begehrens die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO; § 114 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 WB 53/77 - und vom 29. März 1979 - 1 WB 279/77). - BVerwG, 29.03.1979 - 1 WB 279.77
Voraussetzung für den Eintritt der Selbstbindung bei der Versetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1979 - 1 WB 227.77
Durch das mit einem derartigen Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines solchen Begehrens die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO; § 114 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 WB 53/77 - und vom 29. März 1979 - 1 WB 279/77).